Die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des deutschen Einwanderungsrechts. Die beabsichtigte Reform zielt darauf ab, die Prozesse schneller, digitaler und familienfreundlicher zu gestalten. Dieser Schritt wurde mit dem Gesetzentwurf bereits am 29. März 2023 vom Kabinett beschlossen und am 23. Juni 2023 vom Bundestag verabschiedet. Die schrittweise Umsetzung der Gesetzesreform ist ab Herbst 2023 geplant.
Dies ist besonders im Hinblick auf den wachsenden Bedarf an Fachkräften in verschiede-nen Branchen, einschließlich der Pflege, von großer Bedeutung. Daher kann die Weiter-entwicklung grundsätzlich als positive Entwicklung für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft gewertet werden, sie betrifft aber zum größten Teil die sogenannte Nichtreglemen-tierten Berufe und damit nicht in ausreichendem Maße die Profession Pflege.
Die auf Basis eines Punktesystems aufgebaute Chancenkarte erleichtert die Aufenthalts-erlaubnis für Pflegehilfskräfte und ist damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die Entfristung der sogenannte Westbalkan-Regelung und die damit zusätzlich möglichen Einwanderungen sowie die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung für Personen ab 45 Jahren, die mit ihrem hohen Fachwissen zunehmend Bedeutung für die Pflege haben werden, ist positiv zu werten. Beides längst überfällige Schritte, um den Bedarf an Pflegekräften zumindest entgegenzukommen.
Doch die geplante Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes steht vor einer entscheidenden Hürde: die Gewährleistung ausreichender Unterstützungsmaßnahmen seitens der zuständigen Behörden im In- und Ausland. Es ist alarmierend, dass diese Behörden immer noch unnötig komplizierte und einzelfallbezogene Anforderungen an Pflegefachkräfte aus dem Ausland stellen, die selbst erfahrene Agenturen vor schier unüberwindbare Herausforderungen stellen.
Es ist an der Zeit, einen bundesweit einheitlichen Standard für Anträge und die erforder-lichen Unterlagen festzulegen, um schnellere Prozesse und Entscheidungen seitens der Behörden sicherzustellen. Die Behörden müssen dazu befähigt und angewiesen werden, als Dienstleister der Arbeitgeber tätig zu werden, um diese aktiv bei der Bewältigung des zunehmenden Fachkräftemangels zu unterstützen.
Der Bundesverband Pflegemanagement fordert zudem die längst überfällige Refinan-zierung von Integrationsfachkräften in den Einrichtungen, um die Einreise, das Ankommen und die Integration der Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu begleiten und die Einarbei-tung in das neue Arbeistfeld sicherzustellen.
„Die geplante Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kann nur dann ihr volles Potenzial entfalten, wenn die Behörden sich endlich ihrer Verantwortung stellen und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen leisten. Es ist an der Zeit, die Forderungen des Pflegemanagements zu hören und ernst zu nehmen und die bürokratischen Barrieren zu beseitigen, die der Einstellung von qualifizierten Pflegefachkräften aus dem Ausland im Weg stehen. Andernfalls wird die Reform nicht mehr als eine leere Geste bleiben, die die dringend benötigte Lösung für den Fachkräftemangel in der Pflegebranche verfehlt,“ fasst Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, die Position des Verbands zusammen.