Das übergeordnete Ziel ist es, das Pflegestudium attraktiver zu machen und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten. Parallel dazu wurden von der Ausbildungsoffensive Pflege der Bundesregierung Empfehlungen zu den Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen gegeben. Beide Initiativen begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement ausdrücklich.
Mit den Maßnahmen wurden aus Sicht des Verbandes die richtigen Schritte eingeleitet, um die hochschulische primäre Pflegeausbildung attraktiver zu gestalten und damit – nach dem Vorbild anderer Länder – auch in Deutschland die pflegewissenschaftlichen Qualifikationen für eine hochwertigere pflegerischer Versorgung auszubauen.
„Wir freuen uns sehr, dass mit dem Gesetz endlich ein Schlussstrich unter das jahrelange Motto „Pflege kann jeder“ gesetzt werden kann und der „Downgrade der Pflege“ ein Ende hat“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.
Vor allem aber begrüßt der Bundesverband die gesetzlich verankerten erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen. Die Kompetenzen betreffen die Pflegeausbildung an Hochschulen im Bereich Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz. Dies ist ein erster Schritt in die Richtung der Entwicklung eines eigenständigen Heilberufegesetzes für Pflegefachpersonen und damit weg von den jahrelangen gesetzlichen Grauzonen. Die Weichen dafür wurden bereits 2012 im Rahmen eines „Modellvorhabens“ im SGB V gestellt, die Umsetzung erfolgt mit einem Zeitversatz von mehr als zehn Jahren.
Bei allem Positiven teilt der Bundesverband Pflegemanagement die kritische Anmerkung des Deutschen Pflegerats, dass die Abnahme der Kompetenzen durch ärztliches Personal vermieden werden muss. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden.