Datum
17.04.2024
Titel
Bundesratsausschuss sieht noch Anpassungsbedarf bei Pflegepersonalbemessungsverordnung
Text

Einrichtungen mit besonderem therapeutischen Konzept und multiprofessionellen Teams nach dem KHG sollen nach Auffassung des Ausschusses vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden. Zudem soll die Erhöhung des Einsatzes von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften auf 20 Prozent einen angemessenen und erforderlichen Qualifikationsmix ermöglichen.

Darüber hinaus fordert der Bundesratsausschuss eine adäquate Zeitschiene in der Umsetzung sowie angemessene Bearbeitungs-, Vorbereitungs- und Vorlaufzeiten für die Krankenhäuser. Daneben seien weitere begleitende Maßnahmen zwingend, z.B. zur Entlastung des Pflegepersonals. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund des ohnehin bereits bestehenden hohen Bürokratieaufwands in den Kliniken.

„Wir begrüßen grundsätzlich die Maßgaben und Hinweise des Gesundheitsausschusses“, macht Hanjo Börsch deutlich, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Pflegemanagement. „Diese orientieren sich an der aktuellen Diskussion im Pflegemanagement.“

„Wichtig sind dem Bundesverband Pflegemanagement pragmatische, praxisnahe und umsetzbare Lösungen. Daher begrüßen wir auch die vorgesehene Evaluation der Verordnung sowie der Wirkung und Validität des Personalbemessungsinstruments auf wissenschaftlicher Grundlage“, so Börsch abschließend.

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