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Nachdem sich das federführende Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, vertreten durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem GKV Spitzenverband, nicht fristgerecht auf Vorgaben für sogenannte pflegesensitive Bereiche einigen konnte, legt nun das Bundesministerium für Gesundheit die angekündigte Rechtsverordnung vor. Als Ziel formuliert der Bundesgesundheitsminister Spahn die Sicherung des Patientenschutzes und die Qualität der pflegerischen Patientenversorgung.